SLP-Ausspeisepunkte Musterklauseln
SLP-Ausspeisepunkte. Für SLP-Ausspeisepunkte ist der stündliche Anteil der gleichmäßig über den ganzen Gastag verteilten Tagesmenge des jeweiligen Standardlastprofils für die untertägi- gen Verpflichtungen relevant („Tagesband“). Bezogen auf diese Mengen erhält der Bilanzkreisverantwortliche keine Toleranz bei der Ermittlung der für den Flexibilitäts- kostenbeitrag relevanten Stundenabweichung.
SLP-Ausspeisepunkte. Für SLP-Ausspeisepunkte ist der stündliche Anteil der gleichmäßig über den ganzen Gastag verteilten Tagesmenge des jeweiligen Standardlastprofils für die untertägigen Verpflichtungen relevant („Tagesband“). Bezogen auf diese Mengen erhält der Bilanzkreisverantwortliche keine Toleranz bei der Ermittlung der für den Flexibilitätskostenbeitrag relevanten Stundenabweichung. Ergeben die untertägigen Verpflichtungen eine Über- oder Unterspeisung unter Berücksichtigung einer ggf. bestehenden Toleranz gemäß Ziffer 2 lit. a) und b), so hat der Bilanzkreisverantwortliche an den Marktgebietsverantwortlichen einen Flexibilitätskostenbeitrag in Euro je MWh zu entrichten. Der Marktgebietsverantwortliche erhebt nur an solchen Gastagen einen Flexibilitätskostenbeitrag, an denen im Marktgebiet ein gegenläufiger Regelenergieeinsatz (Ein- und Verkauf von Regelenergie) über den MOL Rang 1 vorgelegen hat und dem Marktgebietsverantwortlichen hierdurch Kosten entstanden sind. An Gastagen, an denen diese beiden Kriterien nicht erfüllt sind, wird kein Flexibilitätskostenbeitrag erhoben. Die Berechnung des Flexibilitätskostenbeitrags erfolgt in Fällen der Ziffer 4, indem zunächst die bilanzielle Flexibilitätsmenge ermittelt wird. Hierzu werden stündliche Über- bzw. Unterschreitungen – nach Abzug einer eventuell gewährten Toleranz – dem Betrag nach durch den Marktgebietsverantwortlichen addiert. Die so ermittelte bilanzielle Flexibilitätsmenge wird mit dem Flexibilitätskostenbeitrag multipliziert. Zuvor wird der Flexibilitätskostenbeitrag durch eine Division der
