Sprache der Statuten Musterklauseln

Sprache der Statuten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und jeder anderen Fassung dieser Statuten ist die deutsche Fassung massgeblich. Article 23 Language of the Articles of Association In the event of deviations between the German version of these Articles of Association and any version in another language, the German authentic text prevails.
Sprache der Statuten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und jeder anderen Fassung dieser Statuten ist die deutsche Fassung massgeblich.
Sprache der Statuten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und jeder anderen Fassung dieser Statuten ist die deutsche Fassung massgeblich. Bermuda, [·] 2008