Störungsbearbeitung und -abschluss Musterklauseln

Störungsbearbeitung und -abschluss. (1) Die Störung wird soweit möglich durch Fernwartung und/oder Austausch der defekten Komponenten (z. B. beim Router) gegen funktionierende Ersatzteile oder ein Austauschgerät vor Ort beim Kunden behoben. Alle diesbezüglich notwendigen Tätigkeiten werden von der Servicebereitschaft koordiniert.