Suspendierung eines Mitgliedes Musterklauseln
Suspendierung eines Mitgliedes a) Kommt ein Mitglied einer seiner Verpflichtungen gegenüber dem Fonds nicht nach, so kann der Gouverneursrat mit Dreiviertelsmehrheit der Ge- samtstimmenzahl die Mitgliedschaft aufheben. Das suspendierte Mitglied verliert automatisch seine Mitgliedschaft ein Jahr nach Suspendierung, es sei denn, der Rat beschliesse mit gleichem Mehr der Gesamtstimmenzahl, es in den Status eines Mitgliedes wiedereinzusetzen.
b) Während der Aussetzung seiner Mitgliedschaft ist ein Mitglied nicht berechtigt, seine Rechte – ausser jenem des Austrittes – gemäss dieser Ver- einbarung auszuüben. Indessen haftet das Mitglied weiterhin für alle seine Verpflichtungen.
