Tarifgruppe B Musterklauseln
Tarifgruppe B. Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Pkw, die zugelassen sind auf
Tarifgruppe B. Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkas- koversicherung - in der Teilkaskoversicherung jedoch beschränkt auf Pkw, Campingfahr- zeuge, Krafträder und Leichtkrafträder - für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen und versichert sind auf:
Tarifgruppe B. Die Prämien der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung bei Pkw, die auf eine Privatperson zugelassen sind, Campingfahrzeuge, Krafträder, Trikes, Quads und Leichtkrafträder für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen und versichert sind auf
Tarifgruppe B. (1) Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvollversiche- rung und in der Fahrzeugteilversicherung, in der Fahrzeugteilversicherung jedoch beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und Leichtkrafträder - für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf:
1. Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts;
2. juristische Personen des Privatrechts oder sonstigen privatrechtlichen Personenverei- nigungen
