Testdatenmanagement Musterklauseln
Testdatenmanagement. Der Verantwortliche sowie die VW Finanzdienstleistungsgruppe verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Erhaltung und Einführung von IT-Systemen und Dienst- leistungen, soweit – dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten und der Betroffenen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Datenverarbeitung ist insbesondere erforderlich, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit neuer und bestehender IT-Systeme und Dienstleistungen zu gewährleisten und vor Störungen und widerrechtlichen Eingriffen, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit oder Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten Daten beeinträchtigen können, zu schützen. Die Verarbeitung dieser Daten ist auch erforderlich, um eine dauerhaft hohe Qualität und Einheitlichkeit der angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten und die Dienstleistungen stetig zu optimieren. Für die Tests wird eine Kopie aller beim Verantwortlichen und der VW Finanz- dienstleistungsgruppe gespeicherten Stamm- und Vertragsdaten erstellt. Die erstellte Kopie wird nach spätestens einem Jahr gelöscht. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Speicherfristen (siehe Ziff. 2).
