Textilien Musterklauseln

Textilien. Solvent ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇ Artikel-Nr.
Textilien. 5.01. Bekleidung
Textilien. 5.1 Textilien werden erst in der Wäscherei auf Beschädigungen und Flecken untersucht. 5.2 Die Textilien sind trocken und von Müll befreit zurückzugeben, da sonst Stockflecken entstehen können. 5.3 Defekte und verschmutzte Textilien, sowie zerschnittene und verschmutzte Teppichfliesen werden dem Mieter zu den auf der Homepage angegebenen Verkaufspreisen in Rechnung gestellt. Zu Verschmutzungen/Beschädigungen zählen insbesondere nicht zu reinigende Flecken (z.B. Currysoße/Kugelschreiber), Schnitte, Risse, Brandlöcher/-flecken, Kaugummi-, Wachs-/Klebereste, sowie Markierungen auf/unter den Fliesen oder Textilien. Unbrauchbare Mietsachen, die der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellt, können von dem Mieter in- nerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang in dem Lager des Vermieters gemäß vorstehender Ziffer 2.1 abgeholt werden. Anderenfalls entsorgt der Vermie- ter diese nach Ablauf dieser Frist.