ThüringenStrom.sozial Musterklauseln

ThüringenStrom.sozial. 1. „Vertragsschluss, Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn und Vertragsende“ (Abschnitt I Ziff. 3) Zusätzlich gilt: Voraussetzungen für den Vertragsabschluss Das Produkt ThüringenStrom.sozial ist eine limitierte, freiwillige Leistung der TEAG, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Das Produkt ist auf maximal 4.000 Kunden der TEAG begrenzt und kann ausschließlich von Privatkunden abgeschlossen werden. Um das Produkt ThüringenStrom.sozial wirksam abschließen zu können, muss der Kunde mit seinem Antrag eine aktuelle Kopie der Rundfunkgebührenbefreiung der GEZ oder eine Rundfunkbeitragsbefreiung bzw. Rundfunkbeitragsermäßigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices (im Weiteren einfach Bescheinigung) vorlegen, welche noch mindestens 3 Monate ab Datum der Antragstellung gültig sein muss. Für die Fortsetzung dieses Produktvertrages muss der Kunde nach Erst- antragstellung der TEAG bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit der zuletzt vorgelegten Bescheinigung eine neue Bescheinigung vorlegen, welche min- destens noch 3 Monate ab dem Ablaufdatum der zuletzt vorgelegten Bescheinigung gültig sein muss. 2. „Vertragsschluss, Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn und Vertrags- ende“ (Abschnitt I Ziff. 3.) Zusätzlich zu Ziff. 3.4 gilt: Legt der Kunde die nach Abschnitt II C. 1. zu erbringende Bescheinigung nicht rechtzeitig der TEAG vor, endet der Vertrag automatisch am Ende des Monats, in dem die Bescheinigung hätte spätestens vorlegt werden müssen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unterschreitet der Jahresverbrauch des Kunden 250 kWh, sind die Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Die Kündigung hat mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Monats zu erfolgen, der auf den Zugang der Abrechnung beim Kunden folgt, aus der sich die Unter- schreitung ergibt.