Ummeldung. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer deutschen Kfz- Zulassungsstelle stillzulegen bzw. umzumelden, sofern das Fahrzeug bei Kauf/Übergabe auf einen anderen Halter (zum Beispiel Mobility Concept) zugelassen ist. Die Ab- oder Ummeldebestätigung ist unverzüglich an Mobility Concept zu übersenden.
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Ummeldung. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil II II, bei einer deutschen Kfz- Kfz-Zulassungsstelle stillzulegen bzw. umzumelden, sofern das Fahrzeug bei Kauf/Kauf/ Übergabe auf einen anderen Halter (zum Beispiel Mobility Concept) zugelassen ist. Die Ab- oder Ummeldebestätigung ist unverzüglich an der Mobility Concept zu übersenden.
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Ummeldung. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil II II, bei einer deutschen Kfz- Zulassungsstelle stillzulegen bzw. umzumelden, sofern das Fahrzeug bei Kauf/Kauf/ Übergabe auf einen anderen Halter (zum Beispiel Mobility Concept) zugelassen ist. Die Ab- oder Ummeldebestätigung ist unverzüglich an Mobility Concept zu übersenden.
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