Unser geistiges Eigentum Musterklauseln

Unser geistiges Eigentum. 16.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. 16.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur- Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Unser geistiges Eigentum. 14.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. 14.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 14.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Unser geistiges Eigentum. 14.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausfüh- rungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns bei- gestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, blei- ben unser geistiges Eigentum. 14.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weiter- gabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfü- gung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Ko- pierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 14.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhal- tung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegange- nen Wissens Dritten gegenüber.
Unser geistiges Eigentum. 11.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder Immaterialgüterrechte. 11.2. Deren Verwendung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 11.3. Der Unternehmer verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 11.4. Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -abschluss und/oder -abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Muster etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche ist zulässig. Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
Unser geistiges Eigentum. 14.1. Sämtliche Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how bzw. sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an den von uns erstellten bzw. ausgelieferten Produkten/Gewerken und ihren Herstellungsverfahren, deren Anwendung und/oder der damit ausgeführten Verfahren, sowie an Komponenten, Software bzw. den entsprechenden Quell- und Objektcodes sowie der Anwenderdokumentation, an Plänen, Skizzen, Beschreibungen, Zeichnungen, Handbüchern, Montageanleitungen, Berechnungen, Kostenvoranschlägen, Angebotskonzepte und sonstigen technischen Unterlagen ebenso wie an Mustern, Prototypen, Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Angeboten und dergleichen, sowie an kommerzieller, technischer und/oder ablauftechnischer Information, stehen uns alleine zu und verbleiben bei uns. Mit Ausnahme der Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Produktes/Gewerkes in seiner konkreten Zusammensetzung und Gestaltung wie von uns erworben, werden unserem Kunden keinerlei Rechte daran, insbesondere keine weitergehenden Lizenz- oder Nutzungsrechte, eingeräumt. Sofern nicht das Produkt/Gewerk zum Weiterverkauf durch unseren Kunden vorgesehen ist, stehen diese Rechte ausschließlich unserem Kunden selbst zu und sind nicht übertragbar und/oder sublizenzierbar. 14.2. Sofern wir unseren Kunden Handbücher, Endanwenderdokumentationen, oder vergleichbare Anleitungen zur Verfügung stellen, werden diese ausschließlich als Hilfe zum ordnungsgemäßen Betrieb des Produktes/Gewerkes zur Verfügung gestellt. Unser Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen bzw. Software und/oder deren Quell- bzw. Objektcode auf irgendeine, über die Nutzung zum Betrieb des Produktes/Gewerkes hinausgehende Art und Weise zu nutzen, insbesondere nicht zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten bzw. zu verändern oder zur Verfügung zu stellen, egal in welcher Form und auf welchem Datenträger, und egal ob zum Vertragsabschlusszeitpunkt bekannt oder nicht. Hiervon ausgenommen sind lediglich allfällige, zwingend gesetzlich eingeräumte Rechte im Rahmen der Nutzung der Software, insbesondere solcher gemäß Richtlinie 2009/24/EG vom 23. April 2009, Artikel 5 und 6, unter den darin genannten Bedingungen und Voraussetzungen. 14.3. Wird ein Produkt (Gewerk) von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen unseres Kunden angefertigt und/oder werden wir allenfalls deshalb von einer dritten Seite wegen Verletzung von Patent-, Marken- oder Musterschut...
Unser geistiges Eigentum. (1) Pläne inkl. Symbole, Symboldateien, Skizzen, Kostenvoranschlä- ge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch un- seren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. (2) Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungs- gemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfälti- gung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrückli- chen Zustimmung. (3) Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten ge- genüber. (4) Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -Abschluss und -Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, wel- che nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wur- den (z.B. Farb-, Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc.), sind diese binnen 9 Tagen (einlangend) an uns zurückzustel- len. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Wertes der ausgehändigten Gegenstände ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlan- gen.
Unser geistiges Eigentum. 14.1.Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstan- den sind, bleiben unser geistiges Eigentum. 14.2.Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfäl- tigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Be- arbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustim- mung. 14.3.Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegen- über.
Unser geistiges Eigentum oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
Unser geistiges Eigentum. 11.1. Pläne, Skizzen, und sonstige Unterlagen, die von der P.U.R Sanitär- und Gebäudetechnik GmbH beigestellt oder durch Beitrag der P.U.R Sanitär- und Gebäudetechnik GmbH entstanden sind, bleiben geistiges Eigentum der P.U.R Sanitär- und Gebäudetechnik GmbH. 11.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der P.U.R Sanitär- und Gebäudetechnik GmbH. 11.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Unser geistiges Eigentum. 13.1. Sämtliche technische Unterlagen (Pläne, Kostenvoranschläge und Sonstiges) die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind bleiben geistiges Eigentum des AN. 13.2. Jede Verwendung dieser Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung bedarf unserer aus- drücklichen Zustimmung. 13.3. Uns überlassene Unterlagen und Muster, auch solche, die nicht zum Auftrag geführt haben, stehen dem Kunden zur Verfügung. Sollten diese nicht binnen sechs Wochen nach Angebotsabgabe oder Auftrags- durchführung abgeholt werden, sind wir zur Vernichtung berechtigt. 13.4. Dem Besteller ist eine Verwendung unserer Marken und/oder Produktbezeichnungen ohne unsere schrift- liche Zustimmung nicht gestattet.