Common use of Unser geistiges Eigentum Clause in Contracts

Unser geistiges Eigentum. 11.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder Immaterialgüterrechte. 11.2. Deren Verwendung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 11.3. Der Unternehmer verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 11.4. Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -abschluss und/oder -abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Muster etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche ist zulässig. Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser geistiges Eigentum. 11.116.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder ImmaterialgüterrechteEigentum. 11.216.2. Deren Die Verwendung außerhalb solcher Unterlagen außer- halb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung aus- zugsweisen Kopierens bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 11.316.3. Der Unternehmer Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung Ge- heimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen zu- gegangenen Wissens Dritten gegenüber. 11.416.4. Wurden von uns im Rahmen von VertragsanbahnungVertragsan- bahnung, -abschluss und/oder -abwicklung -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände Ge- genstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Muster z.B. Farb-, Si- cherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc.), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 70% des Auftragsvolumens Wertes des aus- gehändigten Gegenstände ohne Nachweis des tatsächlichen tatsächli- chen Schadens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung Verpflich- tung zur Zahlung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche Schadenersatzes ist zulässigim Falle ei- nes Unternehmers vom Verschulden unabhängig. 17.Gewährleistung 17.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Verpflichtung Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kun- den ein Jahr ab Übergabe. 17.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei- chender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fer- tigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verwei- gert hat. 17.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 17.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 17.5. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unter- nehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzu- räumen. 17.6. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 17.7. Der unternehmerische Kunde hat stets zu bewei- sen, dass der Mangel zum Schadenersatz Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 17.8. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die An- lage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Be- gutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachver- ständigen einzuräumen. 17.9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehme- rische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätes- tens 14 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzu- zeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 17.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhe- bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden un- verzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 17.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 17.12. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendun- gen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehler- behebung zu ersetzen. 17.13. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein wei- tergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehe- bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden un- verzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 17.14. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Ver- besserung oder angemessene Preisminderung abwen- den, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbe- hebbaren Mangel handelt. 17.15. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonsti- gen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. 17.16. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungs- erbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. 17.17. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehme- rischen Kunden an uns zu retournieren. 17.18. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaf- ten Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. 17.19. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzüg- liche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. 17.20. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen und ähnliches nicht in technisch ein- wandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist. 18.Haftung 18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 18.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag ei- ner allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtver- sicherung. 18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehan- delt wurde. 18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kun- den sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gericht- lich geltend zu machen. 18.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehil- fe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zu- fügen. 18.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbe- triebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Ab- nutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unter- lassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertrag- lich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 18.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi- cherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inan- spruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 18.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und War- tung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hin- sichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu hal- ten. 19.Salvatorische Klausel 19.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 19.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde ver- pflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzrege- lung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 20.Allgemeines 20.1. Es gilt österreichisches Recht. 20.2. Das UN-Kaufrecht ist vom Verschulden unabhängigausgeschlossen. 20.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Hallwang bei Salzburg). 20.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichts- stand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Ver- braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 20.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner An- schrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Infor- mationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich be- kannt zu geben.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Unser geistiges Eigentum. 11.116.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder ImmaterialgüterrechteEigentum. 11.216.2. Deren Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte Zur- Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung Kopierens bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 11.316.3. Der Unternehmer Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 11.416.4. Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -abschluss und/oder -abwicklung -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Muster Farb-, Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 140% des Auftragsvolumens Wertes des ausgehändigten Gegenstände ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung Verpflichtung zur Zahlung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche Schadenersatzes ist zulässig. Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig. 17.Gewährleistung 17.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. 17.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. 17.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 17.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 17.5. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. 17.6. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 17.7. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 17.8. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen. 17.9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 17.10.Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Metalltechniker (Schlosser / Schmiede)

Unser geistiges Eigentum. 11.116.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder ImmaterialgüterrechteEigentum. 11.216.2. Deren Die Verwendung außerhalb solcher Unterlagen au- ßerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung Kopie- rens bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen ZustimmungZustim- mung. 11.316.3. Der Unternehmer Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsbe- ziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenübergegen- über. 11.416.4. Wurden von uns im Rahmen von VertragsanbahnungVer- tragsanbahnung, -abschluss und/oder -abwicklung -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche wel- che nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Muster Farb-, Sicherheitsbe- schlagmuster, Beleuchtungskörper, etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung Auf- forderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen ei- nen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens Verkehrswertes des ausgehändigten Gegen- standes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens Scha- dens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung Verpflichtung zur Zahlung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche Schadenersatzes ist zulässig. Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängigunab- hängig.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Unser geistiges Eigentum. 11.117.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder ImmaterialgüterrechteEigentum. 11.217.2. Deren Die Verwendung außerhalb solcher Unterlagen außer- halb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung aus- zugsweisen Kopierens bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 11.317.3. Der Unternehmer Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung Ge- heimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen zu- gegangenen Wissens Dritten gegenüber. 11.417.4. Wurden von uns im Rahmen von VertragsanbahnungVertragsan- bahnung, -abschluss und/oder -abwicklung -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände Ge- genstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Muster Farb-, Si- cherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, Werk- zeuge etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellenzurück- zustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung Auf- forderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten pau- schalierten Schadenersatz in Höhe von 50 100% des Auftragsvolumens Wer- tes des ausgehändigten Gegenstände ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung Verpflichtung zur Zahlung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche Schadenersatzes ist zulässigim Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig. 18.Gewährleistung 18.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Verpflichtung Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kun- den ein Jahr ab Übergabe. 18.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei- chender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fer- tigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verwei- gert hat. 18.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 18.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 18.5. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unter- nehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzu- räumen. 18.6. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 18.7. Der unternehmerische Kunde hat stets zu bewei- sen, dass der Mangel zum Schadenersatz Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 18.8. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die An- lage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Be- gutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachver- ständigen einzuräumen. 18.9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehme- rische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätes- tens 20 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzei- gen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser an- gemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 18.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhe- bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden un- verzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 18.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 18.12. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendun- gen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehler- behebung zu ersetzen. 18.13. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein wei- tergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehe- bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden un- verzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 18.14. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Ver- besserung oder angemessene Preisminderung abwen- den, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbe- hebbaren Mangel handelt. 18.15. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonsti- gen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. 18.16. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungs- erbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. 18.17. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehme- rischen Kunden an uns zu retournieren. 18.18. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaf- ten Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. 18.19. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzüg- liche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. 18.20. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Ge- genständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Um- stand kausal für den Mangel ist. 19.Haftung 19.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 19.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag ei- ner allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtver- sicherung. 19.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehan- delt wurde. 19.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kun- den sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gericht- lich geltend zu machen. 19.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehil- fe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zu- fügen. 19.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbe- triebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Ab- nutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unter- lassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertrag- lich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 19.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi- cherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inan- spruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 19.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfah- rungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiter- verkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Pro- dukthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsicht- lich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. 20.Salvatorische Klausel 20.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 20.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde ver- pflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzrege- lung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 21.Allgemeines 21.1. Es gilt österreichisches Recht. 21.2. Das UN-Kaufrecht ist vom Verschulden unabhängigausgeschlossen. 21.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Brunn10 5231 Straßwalchen). 21.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichts- stand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Ver- braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 21.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner An- schrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Infor- mationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich be- kannt zu geben.

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Unser geistiges Eigentum. 11.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne16.1.Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder Immaterialgüterrechte. 11.2Ei- gentum. Deren 16.2.Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung aus- zugsweisen Kopierens bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 11.3. Der Unternehmer 16.3.Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung Geheimhal- tung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen zuge- gangenen Wissens Dritten gegenüber. 11.4. Wurden 16.4.Wurden von uns im Rahmen von VertragsanbahnungVertragsanbah - nung, -abschluss und/oder -abwicklung -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen Rah- men der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Muster z.B Farb-, Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuch- tungskörper, etc.), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden ent- sprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 10% des Auftragsvolumens Wertes des ausgehändigten Gegenstände ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung Verpflichtung zur Zahlung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche Schadenersatzes ist zulässig. Die Verpflichtung zum Schadenersatz durch den Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig. 17.Gewährleistung 17.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unterneh - merischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. 17.2.Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei- chender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. 00.0.Xxx eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabeter- min fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag er- folgt. 17.4.Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kun- den behauptenden Mangels dar. 17.5.Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unter- nehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. 17.6.Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfrei- heit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 17.7.Der unternehmerische Kunde hat stets zu bewei- sen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 17.8.Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzöge- rung uns zugänglich zu machen und uns die Mög- lichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen. 17.9.Mängel am Liefergegenstand, die der unternehme- rische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 17.10.Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursa- chenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 17.11.Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Metalltechniker (Schlosser / Schmiede)

Unser geistiges Eigentum. 11.117.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben stets unser geistiges Eigentum und wir behalten uns alle Rechte daran vor; der Kunde erhält bzw erwirbt daran – mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs-, Verwertungs- oder ImmaterialgüterrechteEigen- tum. 11.217.1. Deren Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere deren die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung an Dritte Zur- Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung auszugswei- sen Kopierens bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen ZustimmungZustim- mung. 11.317.2. Der Unternehmer Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung Geheim- haltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen zugegan- genen Wissens Dritten gegenüber. 11.417.3. Wurden von uns im Rahmen von VertragsanbahnungVertragsanbah- nung, -abschluss und/oder -abwicklung -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände Gegen- stände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung Leis- tungsausführung geschuldet wurden (zB Muster Farb-, Sicher- heitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht frist- gerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz Schaden- ersatz in Höhe von 50 1 % des Auftragsvolumens der ausgehändigten Gegen- stände ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung Verpflichtung zur Zahlung eines höheren bzw darüber hinaus verbleibenden Schadens und anderer Ansprüche Schadenersatzes ist zulässigim Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig. 18.Gewährleistung 18.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Verpflichtung Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kun- den ein Jahr ab Übergabe. 18.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei- chender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fer- tigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat o- der die Übernahme ohne Angabe von Gründen verwei- gert hat. 18.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 18.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 18.5. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unter- nehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzu- räumen. 18.6. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Auf- wendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 18.7. Der unternehmerische Kunde hat stets zu bewei- sen, dass der Mangel zum Schadenersatz Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 18.8. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die An- lage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Be- gutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachver- ständigen einzuräumen. 18.9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehme- rische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat o- der feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätes- tens 3 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzei- gen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser an- gemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 18.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhe- bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden un- verzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 18.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 18.12. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendun- gen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehler- behebung zu ersetzen. 18.13. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein wei- tergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehe- bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden un- verzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 18.14. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Ver- besserung oder angemessene Preisminderung abwen- den, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbe- hebbaren Mangel handelt. 18.15. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonsti- gen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. 18.16. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungs- erbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. 18.17. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehme- rischen Kunden an uns zu retournieren. 18.18. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaf- ten Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. 18.19. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzüg- liche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. 18.20. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Ge- genständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Um- stand kausal für den Mangel ist. 19.Haftung 19.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 19.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag ei- ner allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtver- sicherung. 19.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung 19.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kun- den sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gericht- lich geltend zu machen. 19.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge- hilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 19.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbe- triebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Ab- nutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unter- lassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertrag- lich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 19.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi- cherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inan- spruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 19.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrun- gen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterver- käufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkt- haftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. 20.Salvatorische Klausel 20.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 20.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde ver- pflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzrege- lung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 21.Allgemeines 21.1. Es gilt österreichisches Recht. 21.2. Das UN-Kaufrecht ist vom Verschulden unabhängigausgeschlossen. 21.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens A-5310 Mondsee, Xxxxxxxxxxxxxxxx. 00 00.0. Xxxxxxxxxxxxx für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichts- stand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Ver- braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 21.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner An- schrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Infor- mationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich be- kannt zu geben.

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