Vergütungssystem für Bereichsleiter Musterklauseln
Vergütungssystem für Bereichsleiter. Alle Bereichsleiter der DZ BANK sind leitende Angestellte und wurden als Risikoträger identifiziert. Wegen ihrer Einstufung als leitende Angestellte unterfallen sie nicht der Betriebsvereinbarung zur AT-Vergütung. Die Ausge- staltung ihrer Vergütung ist in den Arbeitsverträgen geregelt. Im Vergütungssystem für Bereichsleiter wird neben dem Festgehalt eine variable Vergütung („Bonus“) gewährt. Die variable Vergütung der Bereichsleiter bemisst sich an einem maximal erreichbaren Bonus. Zur Ermittlung der Bonushöhe werden Ziele aus der Unternehmensstra- tegie in Form von Konzern-, Bank-, Bereichs- und Individualzielen abgeleitet. Der Maximalbonus wird bei voller Zielerreichung der jeweiligen Einzelziele festgesetzt. Verantwortlich für die Festlegung des Vergütungssystems ist der Vorstand der DZ BANK. Die variable Vergütung von Bereichsleitern wird in Teilen zurückbehalten und mit einer Sperrfrist versehen. Von der variablen Vergütung werden 40 Prozent des errechneten Bonusbetrags zur Hälfte mit dem Gehaltszahlungs- lauf im April des Folgejahres an den Bereichsleiter ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird mit einer einjährigen Sperr- frist versehen. Die verbleibenden 60 Prozent des ermittelten Bonus werden über einen Zurückbehaltungszeitraum von fünf Jahren gestreckt. Der Anteil der zurückbehaltenen variablen Vergütung wird auf fünf Teile (jeweils ein Fünftel der festgesetzten 60 Prozent) aufgeteilt. Die zurückbehaltene variable Vergütung wird zudem mit einer einjährigen Sperrfrist versehen. Die Höhe der zurückbehaltenen variablen Vergütung hängt während der Zurück- behaltung und während der Sperrfristen zu 100 Prozent von der nachhaltigen Wertentwicklung der Bank ab. Die Nachhaltigkeit wird an der Änderung des Aktienwertes der DZ BANK zwischen dem 15. April und dem jeweili- gen Bewertungsstichtag (14. April) gemessen. Bei einem Absinken des Aktienwertes um mehr als 25 Prozent be- trägt der anteilig zurückbehaltene Bonus Null. Wenn der Aktienwert um 20 Prozent bis 25 Prozent sinkt, beläuft sich der anteilig zurückbehaltene Bonus auf 50 Prozent, wenn der Wert um 15 Prozent bis 20 Prozent sinkt, beträgt der anteilig zurückbehaltene Bonus 75 Prozent. Wenn der Aktienwert um weniger als 15 Prozent fällt, ist der anteilig zurückbehaltene Bonus 100 Prozent. Die DZ BANK hat keine am Markt handelbaren Aktien. Der Ak- tienwert wird einmal jährlich gemäß den Vorgaben des IDW S 1 zur Unternehmenswertermittlung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnet. Ein A...
