Verpflichtung zur Annahme und Entsorgung der Abfälle Musterklauseln

Verpflichtung zur Annahme und Entsorgung der Abfälle. Wir sind zur Annahme und zur Entsorgung der Abfälle nur während des Bestehens der zu sorgen und falls erforderlich einen, den einschlägigen Vorschriften entsprechenden, Arbeitsplatz bereitzuhalten. Der KUNDE verpflichtet sich, notwendige behördliche Genehmigungen einzuholen. Die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Entsorgungsanlage ist gegeben, soweit: