Verpflichtung zur Teilnahme an der Umsetzung Musterklauseln
Verpflichtung zur Teilnahme an der Umsetzung. Die ▇▇▇▇▇▇ von Kindertageseinrichtungen verpflichten sich, sich für die bei ihnen be- treuten Kinder aktiv an der Umsetzung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teil- habepaket nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII (im Folgenden BuT) zu beteiligen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf die nachfolgend geregelten Leistungen für die Kinder, für die gegenüber dem Land Berlin entsprechende Leistungsansprüche be- stehen.
