Versorgungsbeginn Musterklauseln

Versorgungsbeginn. Die Versorgung beginnt mit der Übergabe des Hilfsmittels an den Versicherten. Die Erstver- sorgungspauschale ist eine sechsmonatige Pauschale. Sie ist zu Beginn der Versorgung für jeden mit diesem Hilfsmittel zu versorgenden Versicherten abzurechnen. Ist eine längere Ver- sorgungsdauer medizinisch notwendig, kann ab dem siebten Monat eine weitere Versorgungs- pauschale abgerechnet werden (1. Folgeversorgung). Für Langzeitversorgungen kann ab dem 13. Monat eine weitere Versorgungspauschale abgerechnet werden (2. Folgeversorgung).