Vertragsvorbehalt Musterklauseln

Vertragsvorbehalt. Die Stadt Biberach, das Diözesane Schulamt und das Katholische Schulwerk behalten sich die Zustimmung ihrer Beschlussorgane und des KuItusministeriums zu diesem Vertrag vor.
Vertragsvorbehalt. Der Vertragsschluss steht unter dem nachstehend konkretisierten Vorbehalt, dass Ackrutat die zu liefernde Ware - soweit sie nicht als lagervorrätig gilt oder gekennzeichnet ist - vollständig, richtig und rechtzeitig vom Lieferanten erhält und keine höhere Gewalt – also unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen - oder ein der höheren Gewalt gleichstehendes Ereignis die Lieferung/Leistung unmöglich macht. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, Eingriffe von Behörden, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Ackrutat schuldhaft herbeigeführt worden sind. Dieser Vorbehalt wird zu Gunsten von Ackrutat nur dann wirksam, wenn Ackrutat sich vor Vertragsschluss kongruent eingedeckt hat, also eine vertragliche Abrede mit dem Lieferanten über die Ware getroffen hat, mit welcher nach Quantität, Qualität und Leistungszeitraum der Erfüllungsanspruch des Kunden vertragsgerecht erfüllt werden kann. Ist eine vollständige, richtige und rechtzeitige Lieferung der Ware Ackrutat unverschuldet, also trotz Vorliegens eines kongruenten Deckungsgeschäfts und/oder höherer Gewalt oder eines der höheren Gewalt gleichstehenden Ereignisses, nicht möglich, so wird Ackrutat den Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. Kommt Ackrutat dieser Informationspflicht nach und hat Ackrutat nicht das Beschaffungs- oder Herstellungsrisiko für die Ware übernommen und ist die fehlende Möglichkeit zur Lieferung nicht nur vorübergehender Natur, so ist Ackrutat berechtigt, die Lieferung der Ware um die Dauer der Behinderung herauszuschieben. soweit dem Lieferanten von Ackrutat die Lieferung noch möglich ist, oder, falls eine Lieferung nicht mehr möglich ist, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei einer dem Lieferanten von Ackrutat nur teilweise nicht mehr möglichen Lieferung ist Ackrutat entsprechend berechtigt, nur hinsichtlich dieser Teilleistung vom Vertrag zurückzutreten. Umgekehrt hat der Kunde bei Eintreten einer im vorstehenden Absatz genannten Fallgestaltungen das Recht, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Liefertermin/ eine Lieferfrist verbindlich vereinbart war und der vereinbarte Liefertermin / die vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen übe...
Vertragsvorbehalt. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass VILLA XXXXXXX – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn VILLA XXXXXXX das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von VILLA XXXXXXX über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von VILLA XXXXXXX unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden. Um einen Artikel von VILLA XXXXXXX zu erwerben, hat der Kunde eine Bestellung abzugeben. Hierzu sind folgende technischen Schritte erforderlich: „Weiter“ auf die Bestellübersichtsseite von VILLA XXXXXXX gelangt.
Vertragsvorbehalt. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass VILLA XXXXXXX – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn VILLA XXXXXXX das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von VILLA XXXXXXX über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von VILLA XXXXXXX unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.
Vertragsvorbehalt. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass TM Handelsgesellschaft GmbH – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn TM Handelsgesellschaft GmbH das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von TM Handelsgesellschaft GmbH über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von TM Handelsgesellschaft GmbH unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden. Um einen Artikel von TM Handelsgesellschaft GmbH zu erwerben, hat der Kunde eine Bestellung abzugeben. Hierzu sind folgende technischen Schritte erforderlich:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.