Vertragsvorbehalt Musterklauseln

Vertragsvorbehalt. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass VILLA ▇▇▇▇▇▇▇ – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn VILLA ▇▇▇▇▇▇▇ das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von VILLA ▇▇▇▇▇▇▇ über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von VILLA ▇▇▇▇▇▇▇ unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.
Vertragsvorbehalt. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass TM Handelsgesellschaft GmbH – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn TM Handelsgesellschaft GmbH das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von TM Handelsgesellschaft GmbH über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von TM Handelsgesellschaft GmbH unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.
Vertragsvorbehalt. Der Vertragsschluss steht unter dem nachstehend konkretisierten Vorbehalt, dass Ackrutat die zu liefernde Ware - soweit sie nicht als lagervorrätig gilt oder gekennzeichnet ist - vollständig, richtig und rechtzeitig vom Lieferanten erhält und keine höhere Gewalt – also unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen - oder ein der höheren Gewalt gleichstehendes Ereignis die Lieferung/Leistung unmöglich macht. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, Eingriffe von Behörden, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Ackrutat schuldhaft herbeigeführt worden sind. Dieser Vorbehalt wird zu Gunsten von Ackrutat nur dann wirksam, wenn Ackrutat sich vor Vertragsschluss kongruent eingedeckt hat, also eine vertragliche Abrede mit dem Lieferanten über die Ware getroffen hat, mit welcher nach Quantität, Qualität und Leistungszeitraum der Erfüllungsanspruch des Kunden vertragsgerecht erfüllt werden kann. Ist eine vollständige, richtige und rechtzeitige Lieferung der Ware Ackrutat unverschuldet, also trotz Vorliegens eines kongruenten Deckungsgeschäfts und/oder höherer Gewalt oder eines der höheren Gewalt gleichstehenden Ereignisses, nicht möglich, so wird Ackrutat den Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. Kommt Ackrutat dieser Informationspflicht nach und hat Ackrutat nicht das Beschaffungs- oder Herstellungsrisiko für die Ware übernommen und ist die fehlende Möglichkeit zur Lieferung nicht nur vorübergehender Natur, so ist Ackrutat berechtigt, die Lieferung der Ware um die Dauer der Behinderung herauszuschieben. soweit dem Lieferanten von Ackrutat die Lieferung noch möglich ist, oder, falls eine Lieferung nicht mehr möglich ist, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei einer dem Lieferanten von Ackrutat nur teilweise nicht mehr möglichen Lieferung ist Ackrutat entsprechend berechtigt, nur hinsichtlich dieser Teilleistung vom Vertrag zurückzutreten. Umgekehrt hat der Kunde bei Eintreten einer im vorstehenden Absatz genannten Fallgestaltungen das Recht, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Liefertermin/ eine Lieferfrist verbindlich vereinbart war und der vereinbarte Liefertermin / die vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen übe...
Vertragsvorbehalt. Die Stadt Biberach, das Diözesane Schulamt und das Katholische Schulwerk behalten sich die Zustimmung ihrer Beschlussorgane und des KuItusministeriums zu diesem Vertrag vor.