Vertreterbefugnisse. Unbeschadet eventueller gesetzlicher Beschränkungen oder Bestimmungen, die für die Unterlagen spezifisch sind, haben die folgenden Rechte des Vertreters für die Online-Verwaltung von Unterlagen, die von der Bank zur Verfügung gestellt und von der Bank verlangt werden, automatisch folgende Rechte: • Abrufbefugnis • Ausfüllbefugnis • Zeichnungsbefugnis (alleine oder paarweise, je nach gewählter Übungsmethode ) Die Rechte der Vertreter, die Art und Weise ihrer Ausübung und die Hinzufügung oder Löschung von Vertretern werden entweder in dem vom Kunden unterzeichneten Vertrag / jeder Vertragsänderung oder im Rahmen der Online-Verwaltung durch die Vertragsverwalter oder auf andere zwischen den Parteien vereinbarte Weise festgelegt.