Verwendung von Adobe Stock-Werken Musterklauseln

Verwendung von Adobe Stock-Werken. (A) Für jede Verwendung von Adobe Stock-Werken muss zwischen Ihnen und Adobe ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Wenn Adobe Ihnen Zugriff auf Adobe Stock-Werke gewährt, dürfen Sie diese ausschließlich zum Entwickeln und Bereitstellen von Entwicklersoftware für Adobe Stock-Affiliate-Partner, Asset-Management- Services, Marketing-Plattformen, Print-on-Demand und Software-Integrationen von Drittanbietern verwenden. Adobe Stock-Werke dürfen nicht kopiert, verbreitet, verändert oder angezeigt werden, außer wie in diesen Nutzungsbedingungen erlaubt. Sie dürfen nicht zulassen, dass von Ihrer Entwicklersoftware ein Adobe Stock-Werk als eigenständige Datei heruntergeladen wird, wenn sie nicht von Adobe Stock für den Endanwender lizenziert wurde. Wenn Ihre Entwicklersoftware für Asset-Management-Services, Marketing-Plattformen, Print-on-Demand oder Software-Integrationen von Drittanbietern bestimmt ist, können Sie Drittanbietern erlauben, Versionen mit Wasserzeichen oder Miniaturansichten der nicht lizenzierten Adobe Stock-Werke anzuzeigen.