Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte. Wenn trotz der Zustimmung des Wiederverkäufers, dass alle Rechte an den Übersetzungen automatisch an QuoVadis übergehen, festgelegt wird, dass der Wiederverkäufer oder die Mitarbeiter bzw. Vertreter des Wiederverkäufers Urheberpersönlichkeitsrechte an den Übersetzungen haben, erklärt der Wiederverkäufer hiermit im eigenen Namen und im Namen der Mitarbeiter und Vertreter des Wiederverkäufers, dass: (a) der Wiederverkäufer nicht wünscht, dass sein Name im Zusammenhang mit den Übersetzungen, abgeleiteten Werken oder Upgrades bzw. Updates davon verwendet wird; (b) der Wiederverkäufer keinen Einwand gegen die Veröffentlichung und Nutzung des Werkes in der in diesem Vertrag beschriebenen Weise hat; (c) der Wiederverkäufer für immer darauf verzichtet und sich damit einverstanden erklärt, keine Ansprüche auf Urheberrechtspersönlichkeitsrechte eines Autors an Werken geltend zu machen, die von diesem entwickelt wurden, wie durch die in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetze vorgesehen; (d) der Widerverkäufer QuoVadis und dessen Rechtsnachfolger und Zessionare für immer von jeglichen Ansprüchen, die der Wiederverkäufer anderweitig gegen QuoVadis aufgrund eines solchen Urheberpersönlichkeitsrechts geltend machen könnte, freistellt; und (e) der Wiederverkäufer von jedem Mitarbeiter oder Vertreter, der an der Erstellung einer Übersetzung beteiligt ist, gleichwertige Zusicherungen einholt, wie die in diesem Abschnitt dargelegten Zusicherungen.