Vorvertragsklausel Musterklauseln
Vorvertragsklausel. Der vorliegende Vertrag unterliegt den Bestimmungen des spanischen Versicherungsvertragsgesetzes 50/1980 vom 8. Oktober. Die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit von DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E.(im Folgenden „DKV Seguros“) mit Sitz in Torre DKV, ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ 31, in 50018 Zaragoza, obliegt dem Königreich Spanien und insbesondere dem Wirtschaftsministerium, vertreten durch die spanische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen “Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones”. Der Vertrag besteht aus den folgenden Unterlagen: > Dem vorläufigen Informationsdokument über die Versicherung (Versicherungsantrag). > Gesundheitserklärung. > Allgemeine Bedingungen. > Besondere Bedingungen. > Spezielle Bedingungen (nur für entsprechende Fälle). > Ergänzungen oder Anhänge. Die Transkriptionen von oder Verweise auf Gesetze erfordern keine ausdrückliche Annahme, weil sie ohnehin rechtlich bindend sind. Der Versicherungsnehmer, die versicherten und begünstigten Personen sowie deren Rechtsnachfolger oder geschädigte Dritte können sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Lösung von mit DKV Seguros entstehenden Konfliktsituationen jederzeit an folgende Beschwerdestellen wenden: An jede Geschäftsstelle von DKV Seguros, über den Verbraucherschutzservice von DKV Seguros, oder über unser Kundenservice Center. Beschwerden können schriftlich an die Adresse der Defensa del Cliente von DKV Seguros gesendet werden: Torre DKV, Avenida ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ 31 in ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇; per E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Oder telefonisch unter der Rufnummer unseres Kundenservice Centers: 976 506 000. Der Kunde kann die Form der Antwort und die Adresse, an die die Antwort gesendet werden soll, selbst wählen. Die Beschwerde wird schriftlich innerhalb von zwei Monaten beantwortet, wenn vorher keine andere Form bestimmt wurde. Zur näheren Information liegt in allen Geschäftsstellen der Gesellschaft das Beschwerdebuch des Kundenservices von DKV Seguros zur Einsicht bereit. Sofern der Kunde nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich an den Reklamationsservice der Generaldirektion der Versicherungen und Pensionskassen, mit Sitz in ▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ wenden. Sobald das Vorverfahren gegenüber DKV Seguros genehmigt ist, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ungeachtet der vorstehenden Rechtsmittel können Sie vor dem zuständigen Gericht eine Beschwerde einlegen.
Vorvertragsklausel. Grundlagen. Definitionen
