Weitere Leistungserbringer (Dritte) Musterklauseln

Weitere Leistungserbringer (Dritte). Über den Beizug und die Auswahl von weiteren Leistungserbringern (Subunternehmen, Lieferanten, Künstler usw.; nachfolgend Dritte) entscheidet ausschliesslich flyd. Sie berücksichtigt dabei soweit möglich allfällige Wünsche des Kunden. Flyd schliesst die Verträge mit Dritten in ihrem Namen ab.