Zusammensetzung und Zustand des Unternehmensvermögens. Diese Zusicherungen hängen natürlich stark von der Art des zu erwerbenden Unternehmens ab. Sie werden oft allgemein für die Betriebstauglichkeit der Objekte des Anlage- und Umlaufvermögens des Zielunternehmens, aber auch konkret für ganz bestimmte, für die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zentrale Vermögensobjekte (z.B. bestimmte Grundstücke und Gebäude, Anlagen, EDV- Einrichtungen) abgegeben. Wichtig ist für den Käufer, dass auch Objekte, wel- che nicht im Unternehmensvermögen selbst stehen, sondern lediglich gemietet oder geleast sind, mit erfasst sind. Regelmässig wird die normale, betriebs- bedingte Abnutzung vorbehalten.