Zuständigkeit und Delegation Musterklauseln

Zuständigkeit und Delegation a) Der Verwaltungsrat hat die Oberleitung der Gesellschaft sowie die Aufsicht über die Geschäftsleitung. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten und kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, welche nicht gemäss Gesetz, Statuten oder Organisationsreglement einem anderen Organ zugewiesen sind.