Zwischen Arbeitgeber (vertreten durch die Geschäftsleitung) im Folgenden „Arbeitgeber“ und Betriebsrat (vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden) im Folgenden „Betriebsrat“ wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Nutzung privater IT-Systeme

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