AbkommenApril 7th, 2016
FiledApril 7th, 2016angesichts der bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteue- rung, insbesondere angesichts des am 8. Dezember 19774 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteu- erung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, abgeändert durch die am
AbkommenApril 8th, 2013
FiledApril 8th, 2013angesichts der bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteue- rung, insbesondere angesichts des am 8. Dezember 19774 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteu- erung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, abgeändert durch die am
ProtokollMay 16th, 2012
FiledMay 16th, 2012vom Wunsch geleitet, ein Protokoll abzuschliessen zur Änderung des am 6. Oktober 2011 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuerbereich (nachstehend «Abkommen» genannt),
ProtokollMarch 16th, 2012
FiledMarch 16th, 2012vom Wunsch geleitet, ein Protokoll abzuschliessen zur Änderung des am 6. Oktober 2011 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuerbereich (nachstehend «Abkommen» genannt),
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossen- schaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritan- nien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuer- bereichOctober 5th, 2011
FiledOctober 5th, 2011unter Berücksichtigung des Abkommens vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Rege- lungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (nachstehend "Zinsbe- steuerungsabkommen" genannt);