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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von: Hubarbeitsbühnen und Maschinen
Rental Agreement • October 25th, 2020

GILG AG bleibt vorbehalten, an der vereinbarten Mietdauer festzuhalten oder eine Änderung der Konditionen bei verkürzter Dauer vorzunehmen. Bei Nichtbeachtung der Modalitäten zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Mietdauer durch den Mieter, gehen allfällige Ansprüche Dritter und diejenigen der GILG AG zu Lasten des Mieters. Grundsätzlich werden keine Mietunterbrüche akzeptiert. Nachträgliche Meldungen über Mietunterbruch werden nicht akzeptiert. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Geräte gegen den üblichen Transport-