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Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen des Immobilien-Sondervermögens
November 29th, 2022
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    November 29th, 2022

die Catella Real Estate AG, München („Gesellschaft“) teilt mit, dass mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) bei dem oben genannten Immobi- lien-Sondervermögen die Besonderen Anlagebedingungen geändert werden. Die Änderungen erfolgen zur Änderung der Anlagestrategie des Immobilien-Sondervermögens, um künftig un- mittelbare und mittelbare Investitionen in Immobilien zu ermöglichen, die in dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland belegen sind, und um ein ökologisches Merkmal im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs- pflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) in die Anlagestrategie einzubeziehen. Daneben wurde die Höhe der Verwahrstellenvergütung reduziert und weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen.