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VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOLZVERKÄUFE
Sales Contracts • August 10th, 2016

Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen aus Holzverkäufen zwischen den Bayerischen Staats- forsten (=BaySF) und ihren Käufern, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind. Die VZB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Holzverkauf mit demselben Käufer, ohne dass die BaySF in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Die VZB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die BaySF ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bspw. auch dann, wenn die BaySF in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers dessen Leistungen vorbehaltlos annehmen.