Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Teilnehmern / Objekten an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Stadt OberhausenAnschlussbedingungen Für Die Anschaltung Von Teilnehmern / Objekten an Die Alarmübertragungsanlage (Aüa) Der Stadt Oberhausen • April 6th, 2017
Contract Type FiledApril 6th, 2017Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzungen für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Fehlalarmen weitestgehend unterbinden.