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Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Teilnehmern / Objekten an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Stadt Oberhausen
April 6th, 2017
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    April 6th, 2017

Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzungen für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Fehlalarmen weitestgehend unterbinden.