Common Contracts

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Vorwort
June 6th, 2013
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    June 6th, 2013

Für die Putenmast wurden bisher auf nationaler Ebene keine speziellen Rechtsvor- schriften erlassen. Im Jahr 2002 hat der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen eine Empfehlung in Bezug auf Puten (Meleagris gallopavo ssp.) angenommen. Unter Be- achtung dieser Empfehlung dienen die folgenden Bundeseinheitlichen Eckwerte bis zur Verabschiedung konkreter rechtsverbindlicher Vorschriften auf EU- und/oder na- tionaler Ebene der Sicherstellung einer nach § 2 Tierschutzgesetz vorgegebenen Putenhaltung. Dabei werden der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand, Pra- xiserfahrungen sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Putenmast berück- sichtigt. Unabhängig von den Eckwerten sind die allgemeinen Vorgaben der Tier- schutz-Nutztierhaltungsverordnung auch für Puten rechtsverbindlich und somit ein- zuhalten.

Vorwort
June 16th, 2010
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    June 16th, 2010

Für die Putenmast wurden bisher auf nationaler Ebene keine speziellen Rechtsvor- schriften erlassen. Im Jahr 2002 hat der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen eine Empfehlung in Bezug auf Puten (Meleagris gallopavo ssp.) angenommen. Unter Be- achtung dieser Empfehlung dienen die folgenden Bundeseinheitlichen Eckwerte bis zur Verabschiedung konkreter rechtsverbindlicher Vorschriften auf EU- und/oder na- tionaler Ebene der Sicherstellung einer nach § 2 Tierschutzgesetz vorgegebenen Putenhaltung. Dabei werden der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand, Pra- xiserfahrungen sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Putenmast berück- sichtigt. Unabhängig von den Eckwerten sind die allgemeinen Vorgaben der Tier- schutz-Nutztierhaltungsverordnung auch für Puten rechtsverbindlich und somit ein- zuhalten.