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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dressler GmbH
November 4th, 2016
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    November 4th, 2016

Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) ein- schließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B)“ nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.