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Promotionsvereinbarung (Dr. sc. hum.) Doctoral Supervision Agreement (Dr. sc. hum.)
June 27th, 2022
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    June 27th, 2022

Diese Vereinbarung (nach § 38 Abs. 5 LHG) dient der Förderung und Beratung der Doktoranden / Doktorandinnen bei ihren Promotionsvorhaben. Aus der Promotionsvereinbarung entstehen keine einklagbaren Rechtspositionen. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Annahme an der Fakultät und ergänzend zur jeweiligen Promotionsordnung sowie ggf. zur Ordnung des strukturierten Promotionsprogramms.