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September 24th, 2021
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    September 24th, 2021

Die ATOSS Software Ges.m.b.H. (als Auftragsverarbeiter - nachstehend “ATOSS“ genannt) und der Kunde (als datenschutzrechtlich Verantwortlicher - nachstehend “Auftraggeber“ genannt) (nachstehend einzeln oder gemeinsam auch „Parteien“ genannt) haben eine Leistungsvereinbarung über die Bereitstellung von Software-Produkten durch ATOSS und damit zusammenhängende technische Dienstleistungen geschlossen. Die nachfolgende Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag dient als Grundlage zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz im Hinblick auf die bestehenden Vertragsverhältnisse der Parteien über die Erbringung von Dienstleistungen betreffend die dem Kunden von ATOSS zur Nutzung zur Verfügung gestellten Software-Lösungen (On- Premise-Lösung oder Cloud-Lösung) durch ATOSS.