Zwischen dem Eigentümer / der Eigentümerin und der Stadtwerke Finsterwalde GmbH (nachfolgenden Netzbetreiber genannt)Grundstücksnutzungsvertrag • January 10th, 2017
Contract Type FiledJanuary 10th, 2017sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.