Ergänzende Vereinbarung zum Vertrag gemäßAugust 6th, 2020
FiledAugust 6th, 2020Grundlage für die Versorgung nach dieser ergänzenden Vereinbarung zum Vertrag gemäß § 132 a Abs. 4 SGB V (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) ist der jeweils gültige Vertrag ge- mäß § 132 a Abs. 4 SGB V über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege.
Ergänzende Vereinbarung zum Vertrag gemäßApril 22nd, 2020
FiledApril 22nd, 2020Grundlage für die Versorgung nach dieser ergänzenden Vereinbarung zum Vertrag gemäß § 132 a Abs. 4 SGB V (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) ist der jeweils gültige Vertrag ge- mäß § 132 a Abs. 4 SGB V über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege.