VereinbarungOctober 13th, 2022
FiledOctober 13th, 2022Diese Vereinbarung stellt eine vom Bischöflichen Ordinariat zur Kenntnis genommene Übereinkunft der Gremien der an der Gründung der neuen Pfarrei beteiligten Pfarreien und sonstigen Beteiligten dar. Sie entfaltet keine Rechtsansprüche und erhält ihre Bedeutung nur in Bezug auf die bischöfliche Urkunde zur Errichtung der neuen Pfarrei. Als derartige Übereinkunft wird sie als Anhang zur Urkunde mit zur Akte der neu errichteten Pfarrei genommen.