Lesefassung vom 01.01.2023December 23rd, 2022
FiledDecember 23rd, 2022Leistungen für die Träger bewirtschaften. Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall die Gesamtheit der maßgeblichen Kosten (§ 4) und der Einnahmen (§ 5) dieser einzelnen Träger. Der Trägerverband haftet im Rahmen dieses einheitlichen Verfahrens gegen- über dem Land Berlin selbständig neben den Trägern.