Consorzi da scola / Schulverband Laax-Falera-Sagogn-SchlueinEntschädigungsreglement • May 2nd, 2022
Contract Type FiledMay 2nd, 2022Art. 1 Grundsatz Die Schulkommission hat für ihre Tätigkeit Anspruch auf eine Ent- schädigung, die der Verpflichtung und dem Zeitaufwand angemes- sen sein soll. Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in diesem Regle- ment beziehen sich grundsätzlich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn des Reglements nicht etwas anderes ergibt. Art. 3 Entschädigung Die Vergütung besteht aus Stunden- und Spesenentschädigungen. Zusätzlich wird für Aufgaben gemäss Art. 4 ein Fixum ausgerichtet. Besondere Aufträge, wie Projektarbeiten, Vernehmlassungen und Dienstleistungen, die besondere fachliche Kenntnisse voraussetzen, werden nach Stundenaufwand oder pauschal abgegolten. Art. 4 Fixum Das Fixum für nachstehende Funktionen wird wie folgt festgelegt: ‒ Schulkommissionspräsidium (externe Fachperson) gemäss Stel- lenbeschrieb (Arbeitsumfang +/- 10%) und Vereinbarung mit Stel- leninhaber/in‒ Schulkommissionsmitglieder Fr. 1’000.- In der Entschä