Ergänzung zu den allgemeinen deutschen SpediteurbedingungenJune 16th, 2021
FiledJune 16th, 2021Es gelten ausschließlich die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen neuste Fassung ergänzt durch folgende Bestimmungen mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Wird der Auftrag abweichend hiervon erteilt, so gilt dies auch dann, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
ContractApril 13th, 2017
FiledApril 13th, 2017Präambel Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE). Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen. 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Ablieferung Der Begriff der Ablieferung umfasst auch die Auslieferung bei Lagergeschäften. 1.2 Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt. 1.3 Diebstahlgefährdetes Gut Gut, das einem erhöhten Raub- und Diebstahlrisiko ausgesetzt i
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)January 16th, 2017
FiledJanuary 16th, 2017Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) Präambel Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions-und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE).Diese Empfeh-lung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen. 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Ablieferung Der Begriff der Ablieferung umfasst auch die Auslieferung bei Lagergeschäften. 1.2 Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt. 1.3 Diebstahlgefährdete
ContractDecember 21st, 2016
FiledDecember 21st, 2016Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) Präambel Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ),Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE). Diese Empfeh- lung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen. 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Ablieferung Der Begriff der Ablieferung umfasst auch die Auslieferung bei Lagergeschäften. 1.2 Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt. 1.3 Diebstahlgefährde
ContractNovember 25th, 2016
FiledNovember 25th, 2016Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) Präambel Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE). Diese Empfeh- lung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen. 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Ablieferung Der Begriff der Ablieferung umfasst auch die Auslieferung bei Lagergeschäften. 1.2 Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt. 1.3 Diebstahlgefährd
ContractNovember 7th, 2016
FiledNovember 7th, 2016Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) Präambel Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logis- tik (BWVL), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Spedi- tions- und Logistikverband (DSLV) und Handelsverband Deutschland (HDE). Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, vom In- halt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen. 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Ablieferung Der Begriff der Ablieferung umfasst auch die Auslieferung bei Lagergeschäften. 1.2 Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt. 1.3 Diebstahlgef