Common Contracts

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BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM ELECTRONIC CASH-SYSTEM DER DEUTSCHEN KREDITWIRTSCHAFT (HÄNDLERBEDINGUNGEN), GÜLTIG AB 01.11.2014
Teilnahmebedingungen Für Das Electronic Cash-System • December 29th, 2011

– electronic cash-Terminals. Vertragspartner des Unternehmens im Zusammen- hang mit der Autorisierung jeder einzelnen Zahlungstransaktion ist der jeweilige kartenausgebende Zahlungsdienstleister (siehe Nr. 5). Die Gesamtheit der am electronic cash-System teilnehmenden Zahlungsdienstleister wird im Folgenden als Kreditwirtschaft bezeichnet.