BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM ELECTRONIC CASH-SYSTEM DER DEUTSCHEN KREDITWIRTSCHAFT (HÄNDLERBEDINGUNGEN), GÜLTIG AB 01.11.2014Teilnahmebedingungen Für Das Electronic Cash-System • December 29th, 2011
Contract Type FiledDecember 29th, 2011– electronic cash-Terminals. Vertragspartner des Unternehmens im Zusammen- hang mit der Autorisierung jeder einzelnen Zahlungstransaktion ist der jeweilige kartenausgebende Zahlungsdienstleister (siehe Nr. 5). Die Gesamtheit der am electronic cash-System teilnehmenden Zahlungsdienstleister wird im Folgenden als Kreditwirtschaft bezeichnet.