Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VVereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung • March 8th, 2021
Contract Type FiledMarch 8th, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 01.03.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Flüssigsauerstoffsystemen geschlos- sen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.