VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR HOLZVERKÄUFE IM BEREICH DER FORSTWIRTSCHAFTLICHEN VEREINIGUNG UNTERFRANKENSales Contracts • February 19th, 2015
Contract Type FiledFebruary 19th, 2015Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen aus Holzverkäufen zwischen der FV Unterfranken (=Verkäufer), den der FV Unterfranken angehörenden Forstzusammenschlüssen (=Verkäufer). sowie zwischen den diesen Forstzusammenschlüssen angehörenden Waldbesitzern (=Verkäufer) und ihren Käufern, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Die „Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe im Bereich der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Unterfranken (VZB–FV)“ gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Holzverkauf mit demselben Käufer, ohne dass die Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die VZB–FV gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich
VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR HOLZVERKÄUFE IM BEREICH DER FORSTWIRTSCHAFTLICHEN VEREINIGUNG OBERPFALZSales Contracts • November 27th, 2013
Contract Type FiledNovember 27th, 2013Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen aus Holzverkäufen zwischen der FV Oberpfalz (=Verkäufer), den der FV Oberpfalz angehörenden Forstzusammenschlüssen (=Verkäufer). sowie zwischen den diesen Forstzusammenschlüssen angehörenden Waldbesitzern (=Verkäufer) und ihren Käufern, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Die „Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe im Bereich der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz (VZB–FV)“ gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Holzverkauf mit demselben Käufer, ohne dass die Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die VZB–FV gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftl