Gesellschaftsvertrag derNovember 11th, 2019
FiledNovember 11th, 2019Die Bundesrepublik Deutschland („Gesellschafterin“) hat beschlossen, eine Agentur zur För- derung von Sprunginnovationen zu errichten. Sprunginnovationen zeichnen sich durch eine radikale technologische Neuheit und/oder eine marktverändernde Wirkung aus.