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June 11th, 2024
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    June 11th, 2024

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN PRÄAMBELDie nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für unseren Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende Bestimmungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. EIGENTUMSVORBEHALTDer Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ERWEKA. Bei digitalen Inhalten werden die entsprechenden Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Entgelte lediglich widerruflich gewährt. Bei Zahlungsverzug ist ERWEKA berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzufordern. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in derartigen Fällen jedoch nur bei ausdrücklicher schriftlicher Rücktrittserklärung vor. Wiederverkäufer sind berechtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen ihres ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt sämtliche Forder