Vereinbarung zum Arbeits- und GesundheitsschutzVereinbarung Zum Arbeits- Und Gesundheitsschutz • May 26th, 2021
Contract Type FiledMay 26th, 2021Die Tätigkeit von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern (Leiharbeitnehmenden) unterliegt den für die Kundin/den Kunden (Entleiherin/Entleiher) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitschutzrechts; die sich hieraus ergebenden Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber obliegen der Kundin/dem Kunden (Entleiherin/Entleiher), unbeschadet der Pflichten des Zeitarbeitunternehmens (Verleihers/Verleiherin), vgl. § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).