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Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer
Kreditvertrag • July 22nd, 2021

Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes- oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.

Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer
Kreditvertrag • April 26th, 2021

Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes - oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.

Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer
Kreditvertrag • July 10th, 2020

Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes- oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.

Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer
Kreditvertrag • January 11th, 2019

Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes- oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.