Vertragsverhältnis Hausbank - EndkreditnehmerApril 26th, 2021
FiledApril 26th, 2021Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes - oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.
Vertragsverhältnis Hausbank - EndkreditnehmerJuly 10th, 2020
FiledJuly 10th, 2020Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes- oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.
Vertragsverhältnis Hausbank - EndkreditnehmerJanuary 11th, 2019
FiledJanuary 11th, 2019Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes- oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.