Der Hessische Jugendring sowie die Kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag, empfehlen folgende Mustervereinbarung gemäß § 72a Abs. 2, 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die örtliche EbeneMarch 7th, 2022
FiledMarch 7th, 2022In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird, ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Gebühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermittelnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann.
Der Hessische Jugendring sowie die Kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag, empfehlen folgende Mustervereinbarung gemäß § 72a Abs. 2, 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die örtliche EbeneDecember 10th, 2020
FiledDecember 10th, 2020In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird, ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Gebühr ist von der Meldebehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermittelnden Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwendungszweck bestätigt werden kann.
Der Hessische Jugendring sowie die Kommunalen Spitzenverbände, Hessi- scher Städtetag und Hessischer Landkreistag, empfehlen folgende Musterver- einbarung gemäß § 72a Abs. 2, 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die örtliche EbeneNovember 27th, 2014
FiledNovember 27th, 2014In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird, ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Gebühr ist von der Mel- debehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermittelnden Antrag auf Ertei- lung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwen- dungszweck bestätigt werden kann.