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Firma und Sitz
November 11th, 2020
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    November 11th, 2020

Die Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton ist zulässig. Die Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise die Generalversammlung in Bild und Ton übertragen wird, obliegt dem Vorstand mit Zu- stimmung des Aufsichtsrats. Die Art und Weise der Übertragung ist mit der Einberufung bekannt zu ma- chen.