STATUSVEREINBARUNGFebruary 15th, 2019
FiledFebruary 15th, 2019IN DER ERWÄGUNG, dass Situationen eintreten können, in denen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache — im Folgenden „Agentur“ — als Einrichtung der Europäischen Union die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Albanien, einschließlich operativer Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet der Republik Albanien, koordiniert,