Common Contracts

1 similar null contracts

Überleitungsvorschrift
June 26th, 2009
  • Filed
    June 26th, 2009

Zur Überleitung der Vergütung von Notfällen, die von Kranken- häusern in dem Zeitraum von I/99 bis IV/06 erbracht worden sind, wird bestimmt, dass – soweit über die Honorierung nicht bereits bestandskräftig entschieden wurde – der Punktwert für die Vergütung quartalsweise aus der Division der Summe der Vergütungsanteile für Leistungen im organisierten Notfalldienst und der Vergütungsanteile für Notfallleistungen durch Kranken- häuser durch das für Notfallleistungen abgerechnete Gesamt- punktzahlvolumen ermittelt wird. Die Differenz zwischen dem jeweils ausgekehrten Vergütungspunktwert zu dem ermittelten Punktwert wird unter Berücksichtigung des 10 %igen Investiti- onskostenabschlages bei Krankenhäusern für den anerkannten Leistungsbedarf für Notfallbehandlungen durch das jeweilige Krankenhaus im jeweiligen Quartal unter Abzug der Verwal- tungskosten nach vergütet.